Bewertung
Die Prüfung der Kontodaten soll die Sicherheit erhöhen. Minimale Abweichungen etwa beim Namen eines Kontoinhabers sollen nicht zum Problem werden. Die Deutsche Rentenversicherung verzichtet nach eigenen Angaben sogar auf die neue IBAN-Namensprüfung.
Fakten
«Schock für Rentner», heißt es in der Überschrift des Influencer-Videos, «EU stoppt Rentenzahlungen ab Oktober 2025.»
Das klingt nach einem flächendeckenden Vorhaben, doch der Beitrag selbst skizziert ein Szenario, das sich nicht auf alle Rentner bezieht: Eine Bank führe eine Überweisung angeblich dann nicht aus, sollten der Rentenversicherung, die in Deutschland die gesetzliche Rente auszahlt, und dem Geldinstitut, bei dem ein Rentenempfänger ein Konto hat, minimale Unterschiede in der Namensschreibung vorliegen – etwa zwischen «Müller» und «Mueller» oder zwischen «Karl-Heinz» oder «Karl Heinz».
Im Anschluss folgt Werbung – für ein Aktienprodukt. «Man kann sich damit natürlich unabhängiger von einer solchen Rentenzahlung machen», heißt es dazu. Beim Verkauf des Produkts erhält der Influencer eine Provision, wie er selbst schreibt.
Was die EU-Richtline wirklich sagt
Die neue EU-Richtlinie will unter anderem Betrugsarten wie «Spoofing» (Identitätsbetrug) bekämpfen. «Die IBAN-Namensprüfung (bei der eine Zahlung erst ausgeführt wird, nachdem die Bank überprüft hat, ob der Kontoinhaber mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt) kann dazu beitragen, diese Betrugsarten zu verhindern», heißt es von der EU.
EU-Rat und Europaparlament hatten sich im November 2023 darauf geeinigt, dass Zahlungsdienstleister ein System einrichten müssen, in dem IBAN-Nummern mit einem entsprechenden Namen des Kontoinhabers abgeglichen werden können, bevor die Geldüberweisung getätigt wird. Vertreter der Mitgliedstaaten billigten dies im Juni 2025.
Ampelfarben helfen bei der Einschätzung vor der Überweisung
Diese Prüfmethode wird «Verification Of Payee (VOP)» genannt und funktioniert so: Wenn ein Mensch oder eine Einrichtung einen Zahlungsdienstleister – etwa eine Bank – beauftragt, eine Zahlung vorzunehmen, kommuniziert dieser mit dem Zahlungsdienstleister des Empfängers.
Abgefragt werden dabei zum einen die IBAN und zum anderen der Name oder ein anderer Identitätsnachweis. Die Bank des Zahlungsempfängers meldet zurück, ob IBAN und Name übereinstimmen. Das geschieht über ein Ampelsystem:
- Grün: Übereinstimmung/Match
- Gelb: mit Abweichungen/Close-Match (der tatsächlich hinterlegte Empfängername wird zurückgemeldet)
- Rot: keine Übereinstimmung/No-Match (ohne Rückmeldung des korrekten Empfängernamens)
Wer Geld überweisen will, entscheidet dann aufgrund der Rückmeldung, ob die Zahlung freigegeben oder storniert werden soll. Der ganze IBAN-Name-Check soll wenige Sekunden dauern.
Was ist nun mit «Karl-Heinz» und «Karl Heinz»?
Nach Angaben des IT-Dienstleisters Datev entscheiden die Banken selbst, wie streng sie bei Gelb und Rot vorgehen. «In den meisten Fällen wird eine Abweichung von 1-2 Zeichen zu einem Close-Match führen und eine Abweichung von mehr als 3 Zeichen zu einem No-Match», so Datev.
Das Entscheidungsgremium im europäischen Zahlungsverkehr, der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council, EPC), geht von einem Close-Match aus, wenn etwa
- zwei Buchstaben verdreht sind
- Vor- und Nachname in unterschiedlicher Reihenfolge angegeben werden
- nur der Nachname dasteht, oder
- nur die Initiale statt des vollständigen Vornamens angegeben ist.
Überhaupt keine Rolle sollen bei der Entscheidung nach EPC-Vorschlag aber folgende Abweichungen spielen:
- Groß- und Kleinschreibung
- Umlaute (wie etwa bei «Müller» oder «Mueller»)
- Sonder- und Trennzeichen, darunter Bindestriche (wie bei «Karl-Heinz» oder «Karl Heinz»)
- Titel wie «Dr.» oder
- Gesellschaftsformen wie «GmbH» oder «AG».
Was die Rentenversicherung selbst dazu sagt
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nachgefragt. Diese hat entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten, wie eine DRV-Sprecherin am 30. Juli 2025 bestätigt: «Somit werden ab Oktober die Renten, wie bisher auch, überwiesen, auch wenn es kleine Abweichungen beispielsweise im Namen gibt.»
(Stand: 30.07.2025)
Links
EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (archiviert)
EU-Rat und EU-Parlament einigen sich auf Zahlungsdienst-Regeln (archiviert)
Mitgliedsstaaten billigen Einigung auf neue Zahlungsdienst-Regeln (archiviert)
«chip.de»-Artikel über IBAN-Check (archiviert)
EPC über «Verification of Payee» (archiviert)
EPC mit Richtlinien für «Verification of Payee» (archiviert)
Datev über «Verification of Payee» (archiviert)
Datev mit F&A zu «Verification of Payee» (archiviert)
Youtube-Video mit Desinformation (Post archiviert, Video archiviert)