Vermeintliche Schulsteuer ist eine pure Erfindung

Die Gestaltung und Finanzierung der Schulen ist in Deutschland Ländersache. Dass eine Schulsteuer des Bundes geplant sei, ist frei erfunden. Foto: Leonie Asendorpf/dpa

Plötzlich 49 Euro pro Kind und Monat bezahlen für den Schulbesuch? Diese Falschmeldung kursiert im Netz. Sie ist frei erfunden ohne faktische Grundlage.

Die Finanzierung von Bildung und Schulen in Deutschland befeuert immer wieder politische Diskussionen – auch in sozialen Medien: «Merz möchte die Schulsteuer einführen», heißt es über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in einem Video. «Ab dem 1.08.2025 für 49 Euro pro Monat.» Das Geld wolle die Bundesregierung angeblich in die Ausstattung der Schulen stecken.

Bewertung

Falsch. Die Meldung ist frei erfunden. Es gibt in Deutschland keine Schulsteuer und keine bekannten Pläne dafür.

Fakten

Eine Online-Suche nach einer Schulsteuer führt zu keinem Ergebnis mit Bezug zu aktueller deutscher Politik. Auch im Archiv der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sowie in einer weiteren Datenbank für Presseberichte finden sich keine Hinweise auf eine geplante Schulsteuer.

Dass die Meldung eine Falschnachricht ist, fällt auch beim Nachdenken über eine mögliche Rechtsgrundlage auf: So ist Bildung in Deutschland eine Kompetenz der Bundesländer. Der Bund kann nur in begrenztem Maß Einfluss auf die Finanzierung der Bildung nehmen – etwa mit zweckgebundenen Finanzhilfen. Eine Rechtsgrundlage für Steuern für Bildung auf Bundesebene ist nicht bekannt und wird auch nicht in dem Video benannt.

Die Behauptung erinnert an eine bekannte Masche von Falschmeldungen: Seit etwa Frühsommer 2024 kursieren immer wieder Videos, in denen behauptet wird: Ab einem bestimmten Datum kommt eine Neuerung auf die Menschen in Deutschland zu, die Nachteile wie höhere Kosten oder schärfere Vorschriften bedeutet. Diese Behauptungen sind frei erfunden, wie die dpa bereits in mehreren Faktenchecks beschrieben hat.

Meist haben die Falschmeldungen ihren Ursprung in Videos auf Tiktok, die dann auch auf anderen Plattformen geteilt werden. Erkennbar sind sie an meist sensationellen geplanten Vorschriften und der Beschreibung «ab dem» plus ein beliebiges nahes Datum. Sucht man in seriösen Medien nach solchen Meldungen, lässt sich die Echtheit in aller Regel nicht bestätigen.

Hinweis

In einer Aktualisierung des Textes wurde der Einstieg neu gefasst.

(Stand: 18.6.2025)

 

Links

Suche nach vermeintlicher Schulsteuer in Suchmaschine (archiviert)

Suche nach vermeintlicher Schulsteuer in Pressedatenbank Genios(archiviert)

Informationen über Finanzierung von Bildung durch den Bund (archiviert)

dpa-Faktencheck zu ähnlicher erfundener Ankündigung

Weiterer dpa-Faktencheck zu ähnlicher erfundener Ankündigung

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

Tiktok-Beitrag mit der Behauptung (archiviert, Video archiviert)