Bewertung
Die Aussage ist falsch. Es wird weiterhin auch einen physischen Führerschein geben.
Fakten
Bei einer genauen Recherche stellt sich das Bild anders dar. In einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 25. März dieses Jahres lassen sich die Details der Reform nachlesen. Darin heißt es:
«Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt. Eingeführt wird ein digitaler Führerschein, eine Probezeit für Fahranfänger und das „begleitete Fahren“ auf für Lastkraftwägen.» Es wird also einen digitalen Führerschein geben. Auf dem Smartphone soll eine digitale Brieftasche (EU e-Wallet), zum neuen Standard in der EU werden, heißt es weiter.
Die Abgeordneten haben jedoch dafür gesorgt, «dass weiterhin das Recht besteht, einen physischen Führerschein zu beantragen.» Das bedeutet, es wird neben dem digitalen Führerschein auch weiterhin einen physischen Führerschein geben. Die kleinen Karten bleiben den Bürgerinnen und Bürgern also erhalten, wenn sie das möchten.
Was korrekt ist: Führerscheine für Motorräder und PKW sollen 15 Jahre gültig sein. Danach müssen Fahrerinnen und Fahrer den Führerschein verlängern lassen. Ob eine ärztliche Untersuchung dafür notwendig ist, können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden. Diverse Medien sowie der ADAC hatten auch über die Reform berichtet.
Die EU-Kommission hat nun zwölf Monate Zeit, um die «notwendigen technischen Standards für die nationale Umsetzung» zu entwickeln. Danach haben die Mitgliedstaaten weitere zweieinhalb Jahre Zeit für die Umsetzung. Es dauert also noch etwas, bis wir in Deutschland den digitalen Führerschein nutzen können.
Die Reform ist Teil einer Initiative der EU-Kommission. So soll die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf EU-Straßen gesenkt werden.
(Stand: 14.4.2025)
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