Dänen dürfen weiter Regenbogen-Flaggen hissen

Auch im Jahr 2025 wird es möglich sein, in Dänemark Regebogenfahnen zu hissen.
Foto: Ida Guldbaek Arentsen/Ritzau Scanpix/AP/dpa

Verbietet Dänemark das Hissen von Ukraine- und Regenbogenflaggen? Nein, denn wieder einmal wird in den sozialen Netzwerken etwas falsch wiedergegeben. Was das neue Gesetz wirklich regelt.

Die Nationalflagge Dänemarks, der Dannebrog, gilt als eine der ältesten Nationalflaggen der Welt und hat eine tiefe kulturelle Bedeutung für die Dänen. Nun tritt in dem skandinavischen Land ab 2025 ein neues Gesetz zur dänischen Flagge in Kraft, das einem Facebook-Post zufolge das Hissen von Ukraine- und Regenbogenflaggen verbietet. Als Beleg dafür wird der Screenshot eines X-Post der «Süddeutschen Zeitung» geteilt, der von der Neuregelung berichtet. Doch was besagt das Gesetz wirklich?

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Das neue Gesetz regelt lediglich, dass für das Hissen der meisten Nationalflaggen eine Genehmigung nötig ist, ohne jedoch bestimmte Fahnen zu verbieten. Es bleibt weiterhin möglich, sowohl die Regenbogen- als auch die Ukraineflagge zu hissen.

Fakten

Nach den neuen Bestimmungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten, wird das Hissen von Flaggen grundsätzlich auf die dänische Nationalflagge sowie auf bestimmte offiziell genehmigte Flaggen beschränkt. Darunter fallen die Flaggen der anderen nordischen Länder, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie die deutsche Flagge, um der deutschen Minderheit in Nordschleswig Rechnung zu tragen.

Die Regenbogenflagge oder die Ukraineflagge werden zwar in dem Gesetzesentwurf nicht explizit genannt. Eine Pressemitteilung des Justizministeriums hebt aber hervor, dass es weiterhin erlaubt sei, die Regenbogenflagge zu hissen. Außerdem habe Justizminister Peter Hummelgaard aufgrund des russischen Angriffskriegs eine Ausnahme für die Flagge der Ukraine erlassen, sodass auch sie weiter gehisst werden dürfe, so die Meldung.

Auch der Artikel der «Süddeutschen Zeitung», der sich hinter dem verbreiteten Screenshot verbirgt, erläutert die neue Regelung und betont: «Immer erlaubt sind Flaggen internationaler Verbände (EU/UN) sowie das Hissen von Piratenflaggen, Regenbogenfahnen und Flaggen mit unterschiedlichen Logos und Markenzeichen.»

Das Verbot gilt zudem nur für das Hissen von National- und Regionalflaggen an einem Fahnenmast, hebt das Ministerium hervor. An Hausfassaden oder Balkonen, bei Demonstrationen oder Sportveranstaltungen dürfen demnach auch Fahnen gezeigt werden, die an einem Mast nur mit Genehmigung flattern dürfen.

Das Ziel der Änderung besteht laut dem dänischen Justizministerium nicht darin, bestimmte Flaggen zu verbieten, sondern eine klarere Regelung zu schaffen und die Bedeutung des Dannebrog als nationales Symbol zu betonen. Die Gesetzesänderung folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2023, das ein seit 1915 bestehendes Verbot für ungültig erklärte. Dieses Verbot untersagte das Hissen ausländischer Flaggen ohne behördliche Genehmigung.

(Stand: 19.12.2024)

Links

Pressemitteilung des dänischen Justizministeriums (archiviert)

Allgemeine Informationen zur Beflaggung in Dänemark (archiviert)

Dänischer Medienbericht zum Thema (archiviert)

Beschluss des Obersten Gerichtshofs aus 2023 (archiviert)

Dänischer Parlamentsbeschluss (archiviert)

NDR-Bericht zum Thema (archiviert)

Archivierter Screenshot von X-Post

SZ-Post auf X (archiviert)

SZ-Artikel zum Thema (archiviert)

Facebook-Post (archiviert)